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Kassen- und Nulltarif Hörgeräte für 0,- €*


Was bedeutet „zuzahlungsfreie Versorgung“ bei Hörgeräten?

Die Begriffe „zuzahlungsfreie Hörgeräte“ oder „Nulltarif Hörgerät“ begegnen einem häufig. Worum es sich dabei handelt ist schnell erklärt: Sogenannte Kassenhörgeräte bewegen sich im preislichen Rahmen der von den Krankenkassen verpflichtend zu leistenden Zuzahlung.

Merkmal von Nulltarif-Hörgeräten ist die Erfüllung bestimmter Mindestvoraussetzungen, damit eine Verbesserung des Hörvermögens per Definition gewährleistet werden kann.

Per se sind diese Hörgeräte tatsächlich kostenlos, vom Versicherten muss lediglich eine Rezeptgebühr von 10 € pro Hörgerät geleistet werden.

Mindestanforderungen der Krankenkasse: Was leisten Nulltarif Hörgeräte ohne Zuzahlung?

2022 wurden neue Mindeststandards für Kassenmodelle festgelegt. Hörgeräte, die der Festbetrag der Krankenkassen abdeckt, müssen Digitaltechnik, mindestens 6 Kanäle und 3 Hörprogramme, adaptive Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung und adaptive omnidirektionale und gerichtete Schallaufnahme / Mehrmikrofontechnik aufweisen können.

Durch diese Mindestanforderungen genügen Nulltarif Hörgeräte für ein gutes Verstehen in ruhiger Umgebung und sorgen auch zumindest für eine Verbesserung in lauter Geräuschumgebung. Auch Features wie Bluetooth-Konnektivität sind in Kassengeräten immer öfter zu finden.


Hörgeräte für 0,- €*: Wie viel zahlt die Krankenkasse wirklich?

2013 wurde eine Zuzahlungserhöhung für Hörgeräte vereinbart. Die maximale Erstattungshöhe beträgt seitdem bei einseitiger Versorgung 784,94 € für Patienten mit leichter bis mittlerer Schwerhörigkeit und 841,94 € ab schwerwiegender Hörminderung. Bei beidseitiger Versorgung verringert sich die Zuzahlung pro Hörgerät.

In der Praxis sollte jedoch nicht mit den maximalen Beträgen gerechnet werden. Die tatsächliche Zuzahlung beträgt bei den meisten Krankenkassen etwa bis zu 700 €.

In unserem Ratgeber zur Krankenkassen Zuzahlung für Hörgeräte finden Sie eine Auflistung der Zuschüsse gängiger Krankenkassen und weitere Informationen.


Wer hat Anspruch auf Kassen Hörgeräte?

Anspruch auf Nulltarif-Hörgeräte hat zunächst jeder. Wie teuer das Hörgerät sein darf, damit es die Krankenkasse vollständig übernimmt hängt von der jeweiligen Krankenkasse selbst ab. Voraussetzung für ein Nulltarif Hörgerät ist auch ein ärztlicher Bescheid über die medizinische Notwendigkeit eines Hörgeräts.


Kostenübernahme für Hörgeräte, die über dem Festbetrag liegen

In bestimmten Fällen übernimmt die Krankassen auch Hörgeräte, deren Preis über den Zuzahlungs-Festbetrag hinausgehen. Mithilfe eines Antrags auf Kostenerstattung von Mehrleistungen und der Vorlage von Nachweisen und medizinischen Gründen der Notwendigkeit kann der Mehrbetrag bewilligt werden. Im Optimalfall sollte sich bereits vor dem Kauf darum gekümmert werden. Wenn der Antrag die Krankenkasse erst erreicht, wenn das Gerät schon gekauft wurde, kann sie ihn ablehnen.


Top zuzahlungsfreie Hörgeräte auf dem Markt: Signia, Widex, Audio Service, Phonak, Oticon, ReSound und Co.

Zuzahlungsfreie Hörgeräte werden von allen Herstellern angeboten. Sie sind allerdings in der Regel von Innovationen und neusten Technologien ausgeschlossen und erfüllen lediglich die festgelegten Mindestvoraussetzungen.


Nachteile von zuzahlungsfreien Hörgeräten und Unterschied zu Zuzahlungsgeräten

Zuzahlungsfreie Hörgeräte erfüllen lediglich die Mindestvoraussetzungen, um das Hörvermögen signifikant und medizinisch wirksam zu verbessern. Das bedeutet: Keine freie Farbauswahl, selten praktische Zusatzfunktionen wie Bluetooth-Technologie, keine intelligente Geräuschunterdrückung oder Richtmikrofonie. Wer Wert auf Hörkomfort und ein möglichst natürliches Hörerlebnis legt, der ist mit einem Hörgerät ab der Mittelklasse besser beraten.


Zubehör für Nulltarif Hörgeräte: Welches Zubehör bezuschussen Krankenkassen bei 0,- €* Hörgeräten?

Das meiste Hörgeräte Zubehör benötigt eine Bluetooth-Verbindung, um mit dem Hörgerät gekoppelt werden zu können. Da Kassenhörgeräte über diese Technologie in der Regel nicht verfügen, kann nur dementsprechend wenig Zubehör angeboten werden.

Technologische Hilfen gibt es dennoch: Auch Vibrationswecker, Klingelanlagen mit Lichtimpulsen oder Anrufbeantworter mit lauterer Wiedergabe können den Alltag enorm erleichtern.

FAQ – Fragen zu Kassen und Nulltarif Hörgeräte

Häufige Fragen zum Thema zuzahlungsfreie Hörgeräte für 0,- €*

Zuzahlungsfreie Hörgeräte gibt es von allen gängigen Herstellern angeboten. Wer ein Nulltarif Hörgerät kauft, kann davon ausgehen, dass jede Marke etwa die selben Standards erfüllt. Wichtig ist dabei, in Rücksprache mit der Krankenkasse zu beachten, dass die Kosten des Hörgeräts den festgelegten Zuschuss nicht überschreiten.

Damit ein Hörgerät von der Krankenkasse bezahlt wird muss es digital einstellbar sein, mindestens 6 Kanäle, ein Richtmikrofon und drei Hörprogramme haben sowie eine Rückkopplungs- und Störgeräuschunterdrückung aufweisen können. Sobald diese Anforderungen gegeben sind und der Hörgeräte Preis den Zuzahlungs-Betrag von etwa 700 € nicht überschreitet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Für Hörgeräte mit Digitaltechnik und den Mindestanforderungen von 4 Kanälen, 3 Hörkanälen, Rückkopplungs- und Rauschunterdrückung muss lediglich eine 10 € Rezeptgebühr gezahlt werden. Wer höhere Ansprüche an gutes Hören hat, der muss mit einer privaten Zuzahlung von 150 € bis 3000 € rechnen.

Zuzahlungsfreie Kassenhörgeräte erfüllen die vorgeschriebenen Mindestvoraussetzungen für eine signifikante und medizinisch nachweisbare Verbesserung des Hörvermögens. Das bedeutet zum Beispiel: Digitaltechnik, mindestens 6 Kanäle und 3 Programme, Störgeräusch- sowie Rückkopplungsunterdrückung.

Wer möglichst natürlichen Klang und Features wie Bluetooth-Technologie oder Richtmikrofonie möchte, der wird mit Nulltarif Hörgeräten nicht glücklich werden. Kassenhörgeräte für 0 € erfüllen lediglich die Mindestvoraussetzungen für eine signifikante und medizinisch nachweisbare Verbesserung des Hörvermögens. Also: Digitaltechnik, mindestens 4 Kanäle und 3 Programme, Störgeräusch- sowie Rückkopplungsunterdrückung.

Die Voraussetzung für die Zuzahlung der Krankenkasse ist eine ärztliche Bescheinigung des HNO-Arztes, die die medizinische Notwendigkeit eines Hörgeräts bestätigt. Sobald das gegeben ist, übernimmt die Krankenkasse ein Hörgerät bis zum festgelegten Zuzahlungsbetrag von etwa 700 €.

*Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine HNO-ärztliche Bescheinigung, die die medizinische Notwendigkeit einer Hörhilfe bestätigt. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten bis zur vertraglich festgelegten Zuzahlungshöhe. Pro Hörgerät ist eine Rezeptgebühr von 10 € zu leisten.

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