Studie liefert spannende Fakten zur Hörgeräteversorgung

Studie liefert spannende Fakten zur Hörgeräteversorgung

Befragung zu Krankenkassenzuschlägen, Nutzungsdauer & Kassenhörgeräten

Viele Schwerhörige wissen nicht, dass Hörgeräte beim Kauf bezuschusst werden können. Zu diesem Ergebnis kam die diesjährige EuroTrak-Studie. Dazu wurden Personen mit Hörverlust, die noch kein Hörgerät tragen, befragt. Genauer: 48 % der Befragten wussten nicht, dass die Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft (BG) eine Hörgeräteversorgung bezuschussen würde. Immerhin: 2009 waren es noch 61 %.

Von den Befragten, die bereits über Hörgeräte verfügen, gaben 94 % an, dass sie einen Zuschuss zu ihren Hörgeräten erhielten. Rund jeder Dritte (34 %) bekam seine Hörgeräte vollständig subventioniert. Im Jahr 2012 waren es noch 27 %. Dieser Trend zeigt: Kassenhörgeräte erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Sie verfügen heute über ein breites Spektrum an Funktionen, die ein gutes Mindestmaß bei der Versorgung abdecken.

Krankenkassen erweitern Mindestanforderungen an Basisklasse-Hörgeräte

Passend dazu: Zum April des aktuellen Jahres haben die Krankenkassen Ihren Leistungsumfang bei Hörgeräten der Basisklasse angepasst. Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen nun „bessere“ Hörgeräte. Basisklasse-Hörgeräte mussten in der Vergangenheit lediglich über vier vom Hörakustiker einstellbare Signalverarbeitungskanäle verfügen, heute sind es sechs. Außerdem sind Richtmikrofone nun ein Ausstattungsmerkmal der Hörgeräte zum Nulltarif, ebenso wie die bisherigen Anforderungen wie Rauschunterdrückung oder Spracherkennung.

Die Anforderungen, die ein von der Berufsgenossenschaft bezuschusstes Hörgerät erfüllen muss, sind je nach Kategorisierung der Hörminderung unterschiedlich, aber größer als die Anforderungen der Krankenkassen.

Mehr als jeder Zweite meint, er hätte sich früher mit Hörgeräten versorgen lassen sollen

Wenig überraschend sind die Antworten auf die Frage, ob man sich früher mit Hörgeräten hätte versorgen lassen sollen - 59 % der Befragten bejahte. 66 % bedauerten, sie hätten durch die späte Versorgung ein besseres gesellschaftliches Leben verpasst. Mehr als jeder Zweite (52 %) meinte, dass sich durch eine frühere Hörgeräteversorgung, die geistige Gesundheit eher verbessert hätte. Aber auch die Arbeitsleistung hätte sich nach der Meinung der Befragten schneller verbessert.

Durchschnittliche Nutzungsdauer der Hörgeräte beträgt 6 Jahre

Nach Bemerken einer Hörminderung vergehen bei fast jedem Zweiten mindestens noch drei Jahre, bis er sich mit einem Hörgerät versorgen lässt, bei jedem Zehnten sogar mehr als sechs Jahre. Sechs Jahre sind zudem der Schnitt, wie lange Hörgeräte durchschnittlich genutzt werden, ehe eine Neuversorgung beansprucht wird. Im Verlauf der letzten vier Jahre blieb die Nutzungsdauer der Hörgeräte gleich. Interessant ist, dass sich dieser Zeitraum mit der gelebten Praxis der gesetzlichen Krankenkassen deckt: In der Regel ermöglichen diese eine erneute Bezuschussung neuer Hörgeräte nach sechs Jahren.

Im Übrigen wurde im April dieses Jahres der maximale Zuschuss seitens der Krankenkasse etwas auf nunmehr 1603,81 Euro für eine beidseitige Versorgung angehoben. Zu erwähnen ist, dass es einen Zuschuss nur dann gibt, wenn ein Arzt über die Notwendigkeit eines Hörgerätes entschieden hat.

Rund ein Viertel aller Hörgerätetragenden nutzt Geräte die älter als sieben Jahre sind. Gerade diese Gruppe sollte in Betracht ziehen, ihren HNO-Arzt auf eine Neuversorgung anzusprechen. Auch wenn man mit den aktuellen Hörgeräten zufrieden ist, hat sich in den letzten sechs Jahren einiges im Bereich der Technik getan und ein Umstieg auf aktuellere Modelle kann sinnvoll sein. Bei der Wahl eines geeigneten Hörakustikers hilft unsere Akustikersuche.


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