Rauchmelderpflicht - diese Möglichkeiten bieten sich Schwerhörigen

Rauchmelder: Gesetz verpflichtet Haushalte zur Installation von Rauchmeldern

Rauchmelder für Schwerhörige

Seit Januar 2016 gilt nun auch im Bundesland Sachsen die Rauchmelderpflicht und damit die Installation für Rauchmelder in Neu- und Umbauten. Auch für Brandenburg wird die Umsetzung des Gesetzes, durch die landeseigene Bauordnung, im laufendem Jahr noch erwartet. Bis auf Berlin ist damit die Realisierung des Gesetzes zur Rauchmelderpflicht durch die Bauordnungen der Landesebenen bundesweit geregelt. Doch was ist, wenn man als Schwerhöriger den Warnton eines herkömmlichen Rauchmelders nicht hören kann? Gerade wenn man sich zum Beispiel im Schlaf ohne Hörgeräte befindet oder der Hörverlust so weit vorangeschritten ist, dass einige Töne auch mit Hörgerät nicht mehr gehört werden können.

Warntöne des Rauchmelders auch visuell und sensorisch wahrnehmbar

Damit auch hochgradig Schwerhörige solche Töne wahrnehmen können, haben Unternehmen, wie zum Beispiel Humantechnik oder Reha-Com-Tec sich auf die Entwicklung und Produktion von Lichtsignal- und Tonsignalisierungsanlagen für Hörgeschädigte spezialisiert. Diese Anlagen bestehen aus einem Sender und mindestens einem Empfänger, wie zum Beispiel einer Lichtblitzlampe, einem Vibrationskissen oder einem Lichtblitzwecker. Um das Ganze fachgerecht zu installieren, wird der Sender über die Steckdose mit der Signalquelle (Rauchmelder) verbunden. Gleichzeitig wird der Empfänger ebenfalls an einen gut sichtbaren Ort platziert und über eine Steckdose mit Strom versorgt. Einige Rauchmelder können die Alarmierungsfunktion auch über Funk an das entsprechende Empfangsgerät übertragen. Wir empfehlen Ihnen sich hier von einem Hörgeräteakustiker vor Ort beraten zu lassen.

Kommt es nun zum Ernstfall und der Rauchmelder schlägt an, wird mittels einem extra lauten Signalton und/ oder einem Lichtblitz oder Vibration, der Schwerhörige akustisch, visuell und gegebenenfalls auch sensorisch auf den Alarm aufmerksam gemacht .Zusätzlich bieten Tonsignalisierungsanlagen auch die Möglichkeit, mehrere akustische Endgeräte, wie zum Beispiel das Telefon oder die Haustürklingel einzubinden und mittels kleinen farbige LED-Lampen auf dem Lichtausgeber (abhängig vom Modell) den Auslöser der Signalquelle anzuzeigen.

Wer trägt die Kosten für einen Rauchmelder bei Hörgeschädigten?

Qualifizierte Hörakustiker in Ihrer Nähe

Lichtsignal- und Tonsignalisierungsanlagen werden von verschiedenen Herstellern und in unterschiedlichen Formen angeboten. Laut der gesetzlichen Regelung soll in jedem Schlafraum und Flur, der als Rettungsweg zum Aufenthaltsort gilt, ein Rauchmelder angebracht sein. Am Beispiel einer Zwei-Raum-Wohnung werden somit drei Rauchmelder benötigt - jeweils einer fürs Wohnzimmer, Schlafzimmer und Flur. Zuzüglich Blitzgerät und Vibrationskissen kann ein so benötigte Rauchmelderset  zwischen 500,- EUR und 800,- EUR kosten. Rauchmelder sind zum Behinderungsausgleich nach § 33 Abs 1 S 1 dritte Variante SGB V erforderlich und sichern dem Hörgeschädigten das Grundbedürfnis zum eigenständigen Wohnen. Mit einem Urteil vom Juni 2014 (Urteil: Az: B 3 KR 8/13 R) entschied das Bundessozialgericht Kassel daher, dass Krankenkassen zur vollen Kostenübernahme von Rauchmeldern verpflichtet sind. Damit die Krankenkassen diese Kosten übernehmen, ist eine Hilfsmittelverordnung (Rezept) vom Hals-Nasen-Ohren-Arzt über eine Lichtsignal- oder Tonsignalisierungsanlage und der entsprechenden Anzahl der benötigten Rauchmelder erforderlich.

Um einen Überblick über die entsprechenden Produktmöglichkeiten zu bekommen, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch bei einem Hörgeräteakustiker. Auf meinhoergeraet.de finden Sie unter Eingabe Ihrer PLZ schnell und einfach Hörgeräteakustiker in Ihrer Nähe.

 

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Foto: Reha-Com-Tec