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Die Wertgarantie Hörgeräteversicherung übernimmt Reparaturkosten bei Schäden am Hörgerät und erstattet im optionalen Premium-Tarif auch den Zeitwert eines verloren, liegengelassenen oder gestohlenen Hörgeräts. Für die Regulierung eines Schadens wird keine Selbstbeteiligung verlangt.
Sämtliche Schäden, die nicht mutwillig selbst herbeigeführt wurden, werden von der Wertgarantie übernommen. Darunter auch: unsachgemäße Handhabung, Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Körperflüssigkeiten, Schweiß, abgebrochene Teile und auch Schäden durch Unfall sowie Totalschaden. Der optionale Premium-Tarif sieht zudem Erstattungsleistungen bei Verlust, Liegenlassen oder Totalschaden vor.
Eine Übersicht über weitere Hörgeräteversicherungen finden Sie in unserem Ratgeber dazu.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Tarife und Leistungen übernehmen wir keine Gewähr. Details entnehmen Sie bitte den jeweiligen AVBs.