Nicht ohne meinen Meister: Verwaltungsgericht untermauert Meisterpräsenz

Nicht ohne meinen Meister: Verwaltungsgericht untermauert Meisterpräsenz

Ohne den Meisterbrief sind vollhandwerkliche Tätigkeiten im Hörakustiker-Handwerk verboten. Das Bayerische Verwaltungsgericht München schmetterte eine diesbezügliche Klage ab (AZ: M 16 K 15.5455) und bestätigte damit einmal mehr: Ohne den Meister geht es nicht.

Der Kläger hatte als Selbstständiger ein Gewerbe angemeldet und verfügte noch nicht einmal über einen Gesellenbrief und schon gar keinen Meisterbrief. Folglich war der Kläger auch nicht in der Handwerksrolle eingetragen. Trotzdem nahm der Kläger in diversen HNO-Arztpraxen Bayerns vollhandwerkliche Tätigkeiten des Hörakustiker-Handwerks vor. Die Feststellungen im Urteil sind eindeutig. Hausdurchsuchungen, Zeugenaussagen und ein Sachverständigengutachten belegten, dass der Kläger die vollhandwerklichen Tätigkeiten selbst durchführte, ohne die dafür notwendige gesundheitshandwerkliche Ausbildung zu haben.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist eine klare Entscheidung pro Meisterpräsenz. Sie schützt die Versicherten: Die Hörakustik ist ein gefahrengeneigtes Gesundheitshandwerk. Hörakustiker arbeiten am und im Ohr. Eine hochqualitative Ausbildung ist die Basis, um das Handwerk sicher zu berherrschen. Aufgrund seiner Risiken ist das Hörakustiker-Handwerk reguliert und die strikte Meisterpräsenz vorgeschrieben.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesinnung der Hörakustiker KdöR vom 31.8.2017, Dr. Juliane Schwoch