Hörgeräte-Folgeversorgung auch ohne erneute Verordnung durch HNO-Arzt möglich

Besuch beim Hörgeräteakustiker für Nachversorgung mit Hörgeräten genügt.

Hörgeräte ohne HNOFür schwerhörige Menschen beginnt mit Hörgeräten ein neues Leben. Natürlich im positiven Sinne, denn  Hörgeräte ermöglichen es den Betroffenen trotz Hörminderung aktiv am Leben teilzunehmen. Doch bis es soweit ist, ist bei gesetzlich Versicherten ein Zusammenspiel von HNO-Ärzten und Hörgeräteakustikern gefragt. Auf der einen Seite gibt es fachärztliche Aspekte, wie die  Feststellung der Schwerhörigkeit, das Ausstellen des Rezeptes und die Nachkontrolle nach erfolgter Hörgeräteanpassung. Auf der anderen Seite übernimmt der Hörgeräteakustiker nach der Diagnose die eigentliche Hörgeräteanpassung nach weiteren Hörmessungen, die anschließende Nachsorge und gegebenenfalls stattfindende Hörtrainings.

Dieses sogenannte „Duale Versorgungssystem“ sah bisher vor, dass in Deutschland die Hörgeräteversorgung ausnahmslos durch Hörgeräteakustiker und Ärzte gemeinsam umgesetzt wird. Der Gemeinsame Bundesausschuss (kurz GBA) von Krankenkassen, Ärzten und Kliniken hat dieses Versorgungssystem nun neu definiert.

Hörgeräteversorgung ohne HNO-Arzt

Bei einer Erstversorgung wird die Schwerhörigkeit vom HNO-Arzt gründlich untersucht und diagnostiziert. Er stellt das Rezept für die Hörgeräteversorgung aus. Damit haben Versicherte Anspruch auf die Hörgeräte Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen. Bestand nach sechs Jahren wieder Anspruch auf Zuzahlung für neue Hörgeräte, mussten die Hörgeräteträger in der Regel erneut zum HNO-Arzt, um ein neues Rezept zu bekommen. Genau das wurde nun geändert. Für Folgeversorgungen ist ein erneuter Besuch beim HNO-Arzt nicht mehr nötig. Das spart den Gesetzlichen Krankenkassen das Arzthonorar für den erneuten Besuch des HNO-Arztes und den Hörgeräteträgern Zeit und Aufwand.

„Es ist im Sinne der Patientinnen und Patienten, gerade bei Folgeversorgungen keine erneute ärztliche Behandlung vorzuschreiben. Schwerhörige Menschen sind nicht häufiger erkrankt als Normalhörende“ kommentiert Marianne Frickel, Präsidentin der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (biha).

Ausnahmen der Regelung

Diese Bestimmung gilt allerdings nicht für Kinder und Jugendliche, bei neu aufgetretenem Tinnitus oder für an Taubheit grenzende Schwerhörige. In diesen Fällen ist eine fachärztliche Expertise auch für Folgeversorgungen erforderlich. Für den Ausschussvorsitzenden Josef Hecken sei es im Sinne aller Menschen mit Hörminderung bzw. Hörproblemen, in bestimmten Fällen für eine Folgeversorgung fachärztliche Expertise verpflichtend vorzusehen.

Eine weitere Ausnahme sind natürlich auch Schwerhörige, die gänzlich auf die Zuzahlung von Krankenkassen verzichten und Hörgeräte privat erwerben möchten. Diese können den Hörgeräteakustiker direkt aufsuchen. Denn auch sie können das Ausmaß und Art der Schwerhörigkeit mittels geeigneter Hörtests feststellen.